Beurlaubungen aus der stätionären Krankenhausbehandlung (z.B. am Wochenende) sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung obliegt dem Direktor der Klinik oder dessen Vertreter. Das Universitätsklinikum kann keine Haftung für während einer Beurlaubung entstehende Personen- und Sachschäden übernehmen.
Ihre Entlassung wird vom Arzt veranlasst, sobald Ihre Gesundheit soweit wiederhergestellt ist, dass die Behandlung am Universitätsklinikum nicht mehr erforderlich ist.
Sie erhalten bei Ihrer Entlassung einen ausführlichen Arztbrief für den weiterbehandelnden Arzt, in dem die Therapie und die verordneten Medikamente vermerkt sind.
Medikamente aus der Krankenhausapotheke können Ihnen nur für den Entlassungstag bis zur Versorgung durch den nachbehandelnden Arzt mitgegeben werden. Falls Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt weiter Medikamente einnehmen müssen, klären Sie dies bitte rechtzeitig mit Ihrem behandelnden Arzt ab.
Im Rahmen einiger Behandlungen sind Nachsorgetermine in der entsprechenden Poliklinik erforderlich. Ihr behandelnder Arzt wird Sie während des Behandlungsverlaufs darüber informieren und Ihnen im Entlassungsgespräch die vereinbarten Termine mitteilen.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre bei der Anmeldung hinterlegten Wertgegenstände und Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen. Falls Sie eine Zuzahlung leisten müssen, wird Ihnen diese auf Rechnung nach Ihrer Entlassung zugesandt.