Während des Klinikaufenthaltes haben Sie, ebenso wie Ihre Mitpatienten, ein Recht auf Schonung und Ruhe. Beachten Sie deshalb bitte, dass die Nachtruhe um 22.00 Uhr beginnt.
Wie überall, wo Menschen miteinander auskommen wollen, ist eine Hausordnung auch in unserem Klinikum notwendig. Sie regelt im Grunde nur Selbstverständliches und ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Universitätsklinikums.