
Was ist ein Implantat?
Implantate können am treffendsten als "künstliche Zahnwurzeln" beschrieben werden. In der modernen Zahnmedizin werden sie zunehmend als "Mittel der Wahl" bei der Behandlung von Zahnverlust oder Zahnlosigkeit propagiert.
Ein Implantat besteht dabei aus 3 Grundbausteinen:
1.) Das "eigentliche" Implantat (Implantat-Körper):
Implantate sind den natürlichen Zahnwurzeln nachempfunden und werden direkt im Knochen verankert.

2.) Der Implantataufbau (Abutment):
Dieser stellt die Verbindung zwischen dem Implantatkörper und dem Zahnersatz, der sogenannten "Suprakonstruktion" (Kronen oder Brücken), dar.
3.) Die Suprakonstruktion:
Suprakonstruktionen auf Implantaten können festsitzend sein (zum Beispiel als Einzelkronen oder Brücken) oder bedingt herausnehmbar gestaltet werden (zum Beispiel als teleskop- oder steggelagerte Totalprothesen).
Zahnverlust führt zu Zahnlücken und letztendlich zur Zahnlosigkeit. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen verursacht worden sein, dabei spielen Karies und Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) eine große Rolle.
Die Beseitigung der Ursachen für Karies und Parodontitis wie schlechte Mundhygiene und/oder mangelhafter Zahnersatz ist eine Vorraussetzung für den Behandlungserfolg einer mögliche Implantatversorgung.
Im Rahmen einer funktionellen und ästhetischen Wiederherstellung entstandener Zahnlücken oder bei der Behandlung eines zahnlosen Kiefers kommen immer häufiger Implantate zum Einsatz. Sie ermöglichen eine Wiederherstellung des vollen Zahnbogens ohne die weitere Schädigung zusätzlicher Zahnhartsubstanz und tragen außerdem zum Erhalt der Knochenstrukturen des betroffenen Areals bei. Das ermöglicht nicht selten den Erhalt oder die Wiederherstellung von Form und Ästhetik.
Implantate sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn auch durch den Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Seine Mitarbeit ist eines der wichtigsten Erfolgskriterien.
Notwendig sind:
Statistiken belegen: Rauchen minimiert die Erfolgsprognose einer Implantatversorgung erheblich. Heilungsprozesse verlaufen langsamer und das Immunsystem ist in seiner Funktion eingeschränkt. Ein gesundes Implantatbett (Kieferknochen, in dem das Implantat verankert werden soll) und eine gesunde Schleimhaut verbessern die Prognose.
Möglichkeiten und Grenzen der Implantologie:
Nicht immer kommen Implantate bei der Wiederherstellung des Gebisses als Mittel der Wahl in Betracht. Auch ihrer Verwendung sind Grenzen gesetzt, und zwar wenn:
1.) keine Auflagerung von Knochen bei fehlender Knochensubstanz möglich ist (zum Beispiel wegen schwerer Grunderkrankungen)
2.) bei bestehenden Erkrankungen (wie etwa Kieferknochenentzündung oder Zahnfleischentzündung)
3.) bei mangelhafter Mundhygiene
4.) bei fehlender Patientenmitarbeit
Ablauf einer Implantatbehandlung
Wie werden Implantate eingesetzt?
Entscheidet sich ein Patient für die Möglichkeit einer implantologischen Behandlung, kann ein Termin in unserer Sprechstunde für Implantologie vereinbart werden.
In der ersten Sitzung werden zur Ermittlung der anatomischen Voraussetzungen klinische Untersuchungen durchgeführt und eine Röntgenaufnahme (OPG= Orthopantomogramm) angefertigt. In besonderen Fällen kann eine detailgenauere computertomographische Aufnahme (CT) notwendig sein. Ferner wird auf eventuell bestehende Vorerkrankungen eingegangen. Vorstellungen und Wünsche des Patienten spielen neben seiner Einstellung zum operativen Eingriff und der unbedingten Notwendigkeit einer gründlichen Mundhygiene eine tragende Rolle. Dem Patienten können auf dieser Grundlage sinnvolle Möglichkeiten einer prothetischen Versorgung vorgestellt werden.
Anhand der gewonnenen Informationen wird eine Planung hinsichtlich Implantatanzahl, -durchmesser, -länge und -position gemacht. Ist das Knochenangebot nicht ausreichend, muss eine entsprechender Knochenaufbau (Augmentation) in diese Planung einbezogen werden.
Im zahntechnischen Labor wird nach den ermittelten Vorgaben eine Bohrschablone hergestellt. Sie ermöglicht intraoperativ die Umsetzung der festgelegten Implantatposition.
In der Operation wird in dem zu implantierenden Bereich die Schleimhaut eröffnet und die Oberflächenkontur des Knochens dargestellt. Mittels spezieller Bohrer wird ein Implantatbett aufbereitet, in das das Implantat primärstabil eingebracht wird. Die Wunde wird mit Nähten verschlossen und ein provisorischer Zahnersatz eingegliedert. Dieser ist je nach Ausgangszustand unterschiedlich und kann sowohl festsitzend als auch herausnehmbar sein.
Nach einer erforderlichen Einheilzeit, die im Unterkiefer in der Regel 3-5 Monate und im Oberkiefer 4-6 Monate beträgt, erfolgt die Freilegung der Implantate. Die Schleimhaut oberhalb des Implantatkopfes wird kleinflächig eröffnet und ein Einheilkappe ( sog. Healingabutment) eingeschraubt. Dieser kleine Eingriff in Lokalanästhesie wird als Freilegung der Implantate bezeichnet.
Kosten einer Implantatversorgung
Nach dem Beratungsgespräch für eine implantologische Behandlung wird ein Kostenvoranschlag sowohl für das operative Einbringen der Implantate als auch für die prothetische Versorgung erstellt. Dieser Kostenvoranschlag muß von dem Patienten vor Beginn der Behandlung bei seiner Krankenkasse eingereicht werden, um die Kostenerstattung abzuklären.
Prinzipiell tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Zeit eine Implantatversorgung nur dann, wenn etwa eine angeborene Fehlbildung vorliegt, ein Patient durch einen Unfall schwer verletzt wurde oder wegen einer Tumor-Operation am Kiefer eine prothetische Rehabilitation notwendig ist. Bei Privatkassen und Beihilfe gelten unterschiedliche Regelungen.
Es ist empfehlenswert, die Kostensituation vor Behandlungsbeginn definitiv geklärt zu haben.