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Die rechtlichen Grundlagen sind in dem am 01.12.97 in Kraft getretenen "Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen" (Transplantationsgesetz) zusammengefaßt:
- Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organspende, Spenderausweise
- Voraussetzungen der Zulässigkeit der Organentnahme
- Todesfeststellung
- Achtung der Würde des Organspenders
- Zulässigkeit der Organentnahme bei Lebendspendern
- Zulässigkeit der Organübertragung (Transplantation)
- Organisation (Transplantationszentren, zentrale Koordinierungsstelle, zentrale Vermittlungsstelle, Richtlinien der Bundesärztekammer)
- Datenschutz
- Verbot des Organhandels
Hier finden Sie den kompletten Gesetzestext
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