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Nephrologie

Nierentransplantation - Organspende

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Rechtliche Voraussetzungen:

Todesfeststellung
Nach dem Stand der Wissenschaft ist der Mensch tot, wenn entweder sichere Todeszeichen wie Leichenstarre und Totenflecken auftreten oder aber das gesamte Gehirn abgestorben ist (Hirntod). In ersterem Falle ist lediglich eine Gewebespende (z.B. Hornhaut der Augen) möglich. Für die Entnahme durchbluteter Organe (Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse) ist ein intakter Blutkreislauf (schlagendes Herz) erforderlich.

Zum Hirntod führen grundsätzlich zwei Ursachen: Traumen (Unfälle, Selbstmordversuche u.ä.) sowie Krankheiten (Hirnblutungen, Schlaganfälle, Hirntumore, Sauerstoffmangel u.a.). Der Hirntod wird von zwei Ärzten, die voneinander und vom Transplantationschirurgen unabhängig sind, festgestellt. Die Kriterien werden von der Bundesärztekammer festgelegt.

Zustimmung zur Organentnahme
Das Einverständnis (oder auch die Ablehnung) kann zu Lebzeiten mittels eines Organspendeausweises dokumentiert werden. Allerdings haben nur etwa 5% der Bevölkerung einen solchen Ausweis. Für alle anderen Fälle hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Angehörigen oder enge Freunde oder ein vom Verstorbenen Beauftragter zum mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden, die sog. erweiterte Zustimmungslösung. Bei vorliegendem Einverständnis wird die zentrale Koordinierungsstelle - aktuell die DSO (Deutsche Stiftung Organstransplantation) informiert, die die Organentnahme gemeinsam mit den Transplantationszentren, die in diesem Falle auch Entnahmezentren sind, organisiert. Gleichzeitig beginnt die Vermittlung der Organe. Diese Vermittlung hat nach den Vorgaben des Gesetzgebers "nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit" zu erfolgen. Diese Vermittlungsstelle ist Eurotransplant in Leiden/Holland.

Medizinische Eignung / Kriterien für eine Vermittlung:

  • Blutgruppenkompatibilität (keine völlige Gleichheit erforderlich)
  • Passende Übereinstimmung von Gewebemerkmalen des Spenders und Empfängers ("HLA")
  • Dauer der Wartezeit
  • Alter (Kinder werden bevorzugt)
  • Ischämiezeit (Entfernung zwischen Spender und Empfänger = Transportdauer)

Um Organe vermitteln zu können, führen alle Transplantationszentren Wartelisten. Auf eine Niere warten deutschlandweit ca. 12.000 Patienten; die Transplantationsrate beträgt ca. 2.000-2.500 pro Jahr.

Externe Links mit weiteren Informationen:

Eurotransplant bietet unter diesem Link eine Informationsbroschüre für Patienten zum Download an

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Letzte Aktualisierung: 21.10.2008 | Online-Redaktion
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