Die Notwendigkeit einer stationären Untersuchung oder Behandlung ergibt sich aus Dringlichkeit und Schweregrad der Erkrankung. Hierbei stehen jederzeit alle Verfahren zu Diagnostik und Therapie des akuten Nierenversagens und des chronischen Nierenversagens zur Verfügung.
Eine stationäre Aufnahme kann nur durch Ihren Hausarzt bzw. einem Arzt aus der nephrologischen Ambulanz vereinbart werden.