Das Ziel eines Hörscreenings aller Neugeborenen in Bayern ist das frühzeitige Erkennen einer angeborenen oder erworbenen Schwerhörigkeit oder Taubheit. Je früher die Hörstörung erkannt wird, desto früher kann die Rehabilitation des Hörens beginnen. Diese Rehabilitations-Maßnahme kann entweder ein Hörgerät oder ein Cochlear Implant sein. Ein gutes Hören ist die Voraussetzung für die Entwicklung der Muttersprache. Deshalb haben wir bereits ab 1996 begonnen, ein flächendeckendes Hörscreening für ganz Bayern einzuführen. Hierzu benutzen wir als automatischen Hörtest für alle Neugeborenen die sogenannten "Otoakustischen Emissionen". Ein leiser Testton von ca. 40 dB führt zu einer Aktivierung der äußeren Hörzellen in der Hörschnecke. Diese Aktivierung der Hörzellen ist mit einem empfindlichen Mikrofon messbar; man nennt diese Aktivierung "Otoakustische Emissionen". Sind "Otoakustische Emissionen" nachweisbar, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem guten Hörvermögen ausgegangen werden. Dieser Hörtest ist bereits am 1. Lebenstag anwendbar. Für die Oberpfalz und Franken haben wir zusätzlich eine zweite Untersuchungstechnik für das Neugeborenen-Screening eingeführt, die Ableitung von Hirnstamm-Potenzialen. Alle auffälligen Befunde werden im Hörscreening-Centrum in Oberschleißheim beim LGL (Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) gesammelt und verfolgt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerisches Hörscreening Centrums: